Plagiatsschutz / Gewerblicher Rechtsschutz
(Prioritätsbescheinigung)
Auf ausgewählten internationalen Fachmessen wie der EuroBLECH 2012 können Prioritätsbescheinigungen erteilt werden. Der Aussteller kann hierzu während der Veranstaltung für seine auf der EuroBLECH 2012 ausgestellten Produkte eine Prioritätsbescheinigung für Gebrauchs- und Geschmacksmuster und Marken beantragen. Damit kann der Aussteller im Anschluss an die EuroBLECH innerhalb von 6 Monaten ein entsprechendes Schutzrecht beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden. Als Anmeldedatum für das Schutzrecht gilt dann rückwirkend das Datum der Prioritätsbescheinigung. Ein gesicherter zeitlicher Vorsprung vor Produktnachahmern.
Bitte beachten Sie, dass sich die Prioritätsbescheinigung auf deutsche Schutzrechte bezieht und nicht den Patentbereich betrifft.
Patentanwälte, Prioritätsbescheinigungen während der Messe vor Ort
23. und 27. Oktober 2012 jeweils von 10 - 14 Uhr
Bürohaus 1, 3. Etage, Raum 06








