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Lesen Sie die Januar 2012 Ausgabe für Neuigkeiten zur EuroBLECH

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EuroBLECH Bulletin
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Plagiatsschutz / Gewerblicher Rechtsschutz
(Prioritätsbescheinigung)

Auf ausgewählten internationalen Fachmessen wie der EuroBLECH 2012 können Prioritätsbescheinigungen erteilt werden. Der Aussteller kann hierzu während der Veranstaltung für seine auf der EuroBLECH 2012 ausgestellten Produkte eine Prioritätsbescheinigung für Gebrauchs- und Geschmacksmuster und Marken beantragen. Damit kann der Aussteller im Anschluss an die EuroBLECH innerhalb von 6 Monaten ein entsprechendes Schutzrecht beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden. Als Anmeldedatum für das Schutzrecht gilt dann rückwirkend das Datum der Prioritätsbescheinigung. Ein gesicherter zeitlicher Vorsprung vor Produktnachahmern.

Bitte beachten Sie, dass sich die Prioritätsbescheinigung auf deutsche Schutzrechte bezieht und nicht den Patentbereich betrifft.

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IP Protection EuroBLECH 2012


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