DEUTSCHES PATENT- UND MARKENAMT
München, Germany
Hall: 11 Stand: H30
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Wirtschaftlich erfolgreiche Ideen werden häufig Nachahmer finden. Ein effektives Vorgehen gegen Plagiate und Imitationen ist vor allem mit Hilfe gewerblicher Schutzrechte möglich.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) erteilt Patente, trägt Marken und Muster ein und verwaltet sie. Außerdem informiert es die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Das DPMA und seine Vorläuferinstitutionen können auf eine über 130-jährige Geschichte zurückblicken.
Products & Services
Patente schützen technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Ein Patent gibt bis zu 20 Jahre das ausschließliche Recht, über die Erfindung zu verfügen.
Technische Erfindungen, die neu und gewerblich anwendbar sind, können auch als Gebrauchsmuster geschützt werden, wenn sie auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Ein Gebrauchsmuster gibt für bis zu 10 Jahre das Recht, die Erfindung ausschließlich zu nutzen.
Als Marken können unter anderem Wort- und Bildzeichen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen, Farben oder sonstige Zeichen eingetragen werden. Die Schutzdauer einer Marke beträgt zehn Jahre und ist beliebig oft verlängerbar.
Geschmacksmuster schützen das Design
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Anke Schupp
Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstrasse 12
D-80331 München
Tel: +49-89-2195-0
Fax: +49-89-2195-2221
http://www.dpma.de
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