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20. - 23. Oktober 2026
Deutsche Messe, Hannover

 Eintrittsbestimmungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Ihre Teilnahme an EuroBLECH.

Teilnahme

  • Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Besucher, die eine Eintrittskarte erworben (oder eine Freikarte erhalten) und/oder sich auf der Event-Website oder vor Ort registriert haben und demnach über einen Eintrittsausweis verfügen, sowie Ausstellervertreter, die im Besitz eines Ausstellerausweises sind.

Registrierung vor Ort

  • Besuchern, die sich vor Ort bei der Veranstaltung registrieren, wird eine zusätzliche Vor-OrtRegistriergebühr berechnet.

Zutritt

  • Messezutritt steht Fach- und Geschäftsbesuchern sowie Ausstellern offen, die in das Thema der Veranstaltung und damit verbundener Branchen oder Organisationen direkt involviert sind oder ein unmittelbares Interesse daran haben. Besucher und Aussteller sollten angemessene Geschäftskleidung tragen.

Datenaustausch

  • Mit dem Scannen ihres Ausweises durch einen Aussteller oder Sponsor während der Veranstaltung erteilen Besucher dem Veranstalter bzw. dessen Servicepartnern die Erlaubnis, die erfassten Namen und Kontaktdaten an den jeweiligen Aussteller oder Sponsor weiterzugeben. Dieser befindet sich möglicherweise außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und darf Besucher hinsichtlich seiner Produkte oder Dienstleistungen und gemäß seiner geltenden Datenschutzrichtlinien kontaktieren.
  • Mit ihrer Teilnahme an Konferenz- oder Seminarveranstaltungen erklären sich Besucher damit einverstanden, dass ihr Ausweis bei Eintritt gescannt wird und der Veranstalter bzw. dessen Servicepartner die erfassten Namen und Kontaktdaten an den Seminarleiter/Aussteller, Sponsor und/oder Sprecher weitergeben. Diese befinden sich möglicherweise außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und dürfen Besucher hinsichtlich ihrer seminarbezogenen Produkte und Dienstleistungen und gemäß ihrer geltenden Datenschutzrichtlinien kontaktieren.

Ausweissicherheit

  • Ausweisinhaber dürfen ihre Ausweise nicht an andere Personen weitergeben. Bei Nichtbeachtung werden in der Regel sowohl der Ausweisinhaber als auch die Person, die seinen Ausweis trägt, von der Veranstaltung ausgeschlossen.
  • Jede Person, die durch Diebstahl, Täuschung oder andere illegale Mittel in den Besitz einer Eintrittskarte oder eines Ausweises gelangt, wird in der Regel gebeten, die Veranstaltung zu verlassen.

Identitätskontrolle

  • Jeder Veranstaltungsteilnehmer sollte einen persönlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein mit Foto, Personalausweis) oder einen anderen für den Veranstalter akzeptablen Identitätsnachweis mit sich führen und diesen auf Anfrage dem Veranstalter vorlegen.

Persönliche Gesundheit und Sicherheit

  • Die Sicherheit unserer Mitarbeiter, Besucher und Aussteller hat für uns Priorität. Jeder, der an der Veranstaltung teilnimmt, ist verpflichtet, die vom Veranstalter, dem Veranstaltungsort, der zuständigen Regierung, den lokalen Behörden und den öffentlichen Gesundheitsbehörden auferlegten.

Altersbeschränkungen

  • Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen gestattet. Das Kind muss ein Armband mit dem Namen und der Telefonnummer des begleitenden Erwachsenen tragen. Armbänder werden vor Ort zur Verfügung gestellt.

Assistenz- und Servicetiere

  • Mit Ausnahme von Blindenhunden und anderen Servicetieren sind keine Haustiere oder sonst wie gearteten Tiere zur Veranstaltung zugelassen.

Regelung von Aktivitäten

  • Veranstaltungsbesuchern ist es untersagt, Werbekampagnen durchzuführen, Flyer zu verteilen, an Demonstrationen teilzunehmen, sich anstößig zu verhalten oder anstößige Kleidung zu tragen, oder an Aktivitäten jeglicher Art beteiligt zu sein, welche die Veranstaltung stören könnten.

Presse- und Medienvertreter

  • Pressetickets oder Presseausweise werden vom Veranstalter ausschließlich an Verleger, Redakteure, Journalisten, Fotografen, Moderatoren und Web-Blogger ausgestellt, die mit veranstaltungsrelevanten Branchen in Verbindung stehen. Pressevertreter müssen gegebenenfalls ein Antragsformular ausfüllen und einen Akkreditierungsnachweis vorlegen, um ihre Tätigkeit zu bestätigen. Dazu zählen Fotokopien von anerkannten Presse- oder Medienausweisen, Visitenkarten, NUJ-Ausweise, Bestätigungsschreiben von Herausgebern oder offizielle Webadressen, die auf eine Pressemitteilung verweisen. Akkreditierungsanträge von Marketing-, Werbungs- und Vertriebspersonal werden nicht akzeptiert.

Foto-, Film- und Videoaufnahmen

  • Während der Veranstaltung sind offizielle Fotografen und Kamerateams vor Ort, um Fotos und Filme bzw. Videos aufzunehmen und/oder zu streamen. Jeder Teilnehmer erklärt sich mit dergleichen Foto- und Filmaufnahmen einverstanden und gestattet dem Veranstalter, Fotos, Abbildungen oder Stimmbeiträge des Teilnehmers für Archivierungs- und Werbezwecke in sämtlichen Medien zu verwenden, und zwar ohne jegliche Haftung, Entschädigung oder Vergütung gegenüber dem Teilnehmer.
  • Unter keinen Umständen dürfen Veranstaltungsbesucher ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters auf der Veranstaltung Fotos oder Aufnahmen machen (einschließlich Audio- oder Videoaufnahmen); dies betrifft sämtliche Medienformen. Der Besucher muss dem Veranstalter spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sämtliche Einzelheiten aller geplanten Dreharbeiten oder Aufzeichnungen auf der Veranstaltung für Fernsehen, Radio, Streaming oder andere Zwecke schriftlich mitteilen.

Rechtsvorbehalt

  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sämtliche Personen von der Veranstaltung auszuschließen oder vom Veranstaltungsort zu entfernen, die sich nicht an die vorliegenden Bestimmungen halten, oder von denen sie nach angemessener Überlegung annehmen können, dass sie wahrscheinlich gegen diese Regeln verstoßen werden, sowie Personen, denen die Teilnahme aufgrund geltender Sanktionen, Gesetze oder Vorschriften untersagt ist. Die Entscheidung hierzu liegt im alleinigen Ermessen des Veranstalters.

Service, Sicherheit und Schutz auf unseren Veranstaltungen

Die Entscheidung des Veranstalters ist endgültig. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung oder etwaige Kosten, Ansprüche, Schäden oder Verluste.

Veranstalter: RX St Albans, Hauptniederlassung: Romeland House, Romeland Hill, St Albans, Herts, AL3 4ET, Vereinigtes Königreich